KURZ Code of Business Conduct

Der gute Ruf eines Unternehmens basiert nicht nur auf der Qualität seiner Produkte und seinen wirtschaftlichen Erfolgen, sondern er wird auch entscheidend geprägt durch die Einstellung des Unternehmens gegenüber seinen Mitarbeitern, Geschäftspartnern und gegenüber der Öffentlichkeit. Unsere Werte – passioniert, anspruchsvoll, richtungsweisend und weltoffen – unterstützen uns dabei. Sie dienen als Richtschnur für unser geschäftliches Handeln und erinnern uns daran, wofür KURZ steht.

Das KURZ-Leitbild

Wir verpflichten uns zur Einhaltung vorgegebener gesetzlicher und ethischer Normen. Unser KURZ Code of Business Conduct definiert den Rahmen, an den wir uns als Mitarbeiter von KURZ halten müssen, um gesetzliche und interne Bestimmungen einzuhalten. Damit trägt unser KURZ Code of Business Conduct zum Schutz des Unternehmens und jedes einzelnen Mitarbeiters bei.

Code of Business Conduct zum Download

Unser KURZ Code of Business Conduct dient als Leitfaden, um unsere Werte und Verpflichtungen im gesamten Unternehmen zu leben und in all unserem Handeln zu verankern. Er hilft uns dabei, in kritischen Situationen verantwortungsvolle und ethische Entscheidungen zu treffen. Nur wenn wir unseren KURZ Code of Business Conduct sowie sämtliche geltenden Gesetze und Vorschriften vollständig einhalten, können wir unseren Anspruch, dass die besten Lösungen zur Produktaufwertung von KURZ kommen, erfüllen und den Respekt sowie das Vertrauen unserer Kunden, Mitarbeiter und Stakeholder gewinnen.

Der vorliegende KURZ Code of Business Conduct kann nicht sämtliche Situationen, mit denen wir im täglichen Geschäftsleben konfrontiert werden, berücksichtigen. Er soll aber eine Hilfe anbieten, wenn es darum geht, die „richtige Wahl“ zu treffen. Im Zweifelsfall sprechen wir unsere Bedenken offen an und holen uns Rat und Unterstützung ein.

Der KURZ Code of Business Conduct gilt für unsere Geschäftstätigkeiten und alle Mitarbeitenden der LEONHARD KURZ Stiftung & Co. KG sowie ihrer verbundenen Unternehmen („KURZ-Gruppe“).

Hinweisgebersystem

Wir sind davon überzeugt, dass ethisches, soziales und ökologisches Handeln und die strikte Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften Voraussetzungen für das erfolgreiche Fortbestehen und gesunde Wachstum unseres Unternehmens sind. Deshalb handeln wir als verantwortungsvoller und fairer Geschäftspartner und Arbeitgeber stets unter Wahrung der Integrität des ehrbaren Kaufmanns. Um unseren guten Ruf zu schützen und den Erfolg unseres Unternehmens auch in Zukunft zu sichern, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen.

Sie haben Kenntnis von regelwidrigen Verhaltensweisen, schwerwiegenden Missständen oder Risiken? Nur wenn wir davon erfahren, können wir handeln. Mit der Einrichtung unseres Hinweisgebersystems KURZ Incident Reporting im Zuge der Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie geben wir Ihnen eine gesicherte Kommunikationsplattform zur Abgabe auch anonymer Meldungen und schützen Ihre Identität als Hinweisgeberin bzw. Hinweisgeber.

So kann jede und jeder von uns dabei helfen, Schaden von KURZ abzuwenden.

 

Über folgende Kommunikationswege können Sie Ihre Hinweise abgeben

Digitales Hinweisgebersystem: Melden Sie Ihren Hinweis über unser KURZ Incident Reporting.

https://www.bkms-system.com/kurz

Wie funktioniert das KURZ Incident Reporting?

Weitere Möglichkeiten, Ihre Hinweise abzugeben

 

+49 175 589 3345

Unter dieser Nummer können Ihre Hinweise in deutscher und englischer Sprache entgegengenommen werden.

Wenn Sie Ihren Hinweis anonym abgeben möchten, denken Sie bitte daran, Ihre Rufnummer zu unterdrücken. Bitte beachten Sie aber, dass ein Rückruf dann nicht möglich ist.

 

compliance@kurz.de

Schreiben Sie uns Ihren Hinweis per E-Mail.

Sofern Sie anonym bleiben möchten, achten Sie bitte darauf, dass weder Ihre E-Mail-Adresse noch evtl. Anhänge Rückschlüsse auf Ihre Identität zulassen.

 

Vertraulich

Group Compliance Officer
Rechtsabteilung

LEONHARD KURZ Stiftung & Co. KG

Schwabacher Straße 482
90763 Fürth
Deutschland

Verfahrensordnung

Weitere Informationen über den Ablauf des Verfahrens nach Abgabe eines Hinweises sowie weitere wichtige Informationen finden Sie in diesem Dokument:

Download Verfahrensordnung Hinweisgebersystem

 

Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!

Nachhaltige Lieferketten

Wir erwarten von unseren Zulieferern und sonstigen Geschäftspartnern, dass sie sich zur Einhaltung der festgehaltenen Prinzipien unserer Grundsatzerklärung zu den Menschenrechten verpflichten und angemessene Prozesse zur Achtung der Menschenrechte implementieren. Die KURZ-Grundsatzerklärung zu den Menschenrechten finden Sie hier.

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