Unsere soziale und ökologische Verantwortung

Wir erwarten von unseren Zulieferern und Geschäftspartnern, dass sie sich zur Einhaltung der festgehaltenen Prinzipien unserer Grundsatzerklärung zu den Menschenrechten verpflichten und angemessene Prozesse zur Achtung der Menschenrechte implementieren. Die KURZ-Grundsatzerklärung zu den Menschenrechten finden Sie hier:

Grundsatzerklärung zu den Menschenrechten

Der KURZ Supplier Code of Conduct definiert unsere Anforderungen im Hinblick auf allgemeine Geschäftsgrundsätze und fairen Wettbewerb, Arbeits- und Sozialstandards, Umweltschutz und Produktsicherheit, deren Einhaltung KURZ von Lieferanten und Dienstleistern fordert. Den KURZ Supplier Code of Conduct finden Sie hier:

KURZ Supplier Code of Conduct

Mögliche Compliance-Verstöße oder Menschenrechtsverletzungen können über den Compliance Officer oder den Menschenrechtsbeauftragten gemeldet werden.

Informationen zu dem Beschwerdeverfahren über unser Hinweisgebersystem finden Sie hier:

Hinweisgebersystem

Unseren Jahresbericht über die Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten gemäß den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) finden sie hier:

Bericht zum LkSG

EU-Entwaldungsverordnung VO (EU) 2023/1115

LEONHARD KURZ Stiftung & Co. KG Schwabacher Straße 482, 90763 Fürth, Deutschland („KURZ“) ist sich der Bedeutung von Entwaldung und Waldschädigung für den Verlust der biologischen Vielfalt bewusst. KURZ hat entsprechend seiner Sorgfaltspflichten als Händler im Sinne der EU-Entwaldungsverordnung (EU) 2023/1115 („Verordnung“) die von Lieferanten und Subunternehmern bezogenen Waren und Produkte, sowie seine eigenen Produkte und Waren analysiert.

Diese Analyse hat ergeben, dass KURZ keine relevanten Erzeugnisse im Sinne des Anhangs I der Verordnung auf dem Markt bereitstellt, welche relevante Rohstoffe enthalten, mit diesen gefüttert wurden oder unter deren Verwendung hergestellt wurden.

KURZ erklärt hiermit, alle notwendigen Schritte unternommen zu haben, um die Beschaffenheit und die Herkunft der von KURZ in den Verkehr gebrachten, ausgeführten oder innerhalb des Europäischen Binnenmarktes bereitgestellten Produkte zu überprüfen und sicherzustellen, dass diese entwaldungsfrei sind.

KURZ überprüft diese Produkte regelmäßig um sicherzustellen, dass den Sorgfaltspflichten entsprechend der Verordnung nachgekommen wird, die entsprechenden Nachweise bereitgestellt und Erklärungen abgegeben werden können.

Stand: 12/2024

 

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