Unsere Transferveredelungen
Transferveredelungen von KURZ
Wir von LEONHARD KURZ verschreiben unsere Arbeit dem schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen. Dazu gehört in erster Linie eine Minimierung der einzusetzenden Rohstoffe: KURZ-Transferbeschichtung ist das Dekorationsverfahren mit dem geringsten Materialaufwand weltweit. Mit einer Schichtdicke von nur 1,5–3 μm machen unsere Applikationen nur ein Masseprozent Ihres Gesamtprodukts aus – egal ob auf Kunststoff, Papier oder Kartonagen.
Dabei achten wir auf die Verwendung von ökologisch unbedenklichen Materialien und verzichten auf den Einsatz von ozon-abbauenden, halogenierten Kohlenwasserstoffen, Chrom (VI), Cadmium, Blei und Quecksilber. Wir applizieren unsere Designs ausschließlich in trockenen, abwasserfreien Prozessen wie Heißprägung, Kalt- oder Digitaltransfer. Damit sind unsere Dekorationen 80 Prozent weniger kohlenstoffdioxid-intensiv und können mühelos recycelt sowie deinked werden.
Überzeugend sicher: transferveredelte Verpackungen
Vergleicht man KURZ-Transferveredelung mit anderen Dekorationsverfahren, wird v. a. eines deutlich: durch die extrem dünne Aluminiumschicht ist die Dekoration von Verpackungen mit KURZ-Transfertechnologie äußerst effizient und ressourcenschonend. Mit minimalem Materialeinsatz und -auftrag wird Premiumoptik u. a. in Glanz und Randschärfe erreicht – bei unerreichtem Designspektrum.
Mit KURZ-Transfer veredelte Verpackungen lassen sich recyceln
Das Recycling von Papier und Kartonagen, die mit KURZ-Transferveredelung dekoriert sind, ist mit den bestehenden Sammel-, Sortier- und Recyclingmechanismen uneingeschränkt möglich. Veredelte Produkte von KURZ können ohne Mehraufwand in jeder Sorte recycelt werden.
Transferveredelungen sind biologisch abbaubar & kompostierbar
KURZ-Transferdekoration bietet nachweisbare Sicherheit auch in puncto biologische Abbaubarkeit & Kompostierbarkeit der Verpackungen. So wurde LUXOR® MTS 220 nach DIN EN 13432 als ein für den Kompostierungsprozess unbedenklicher Zusatzstoff zertifiziert. Die minimale dekorative Schicht (≤ 1 Gew.-%) beeinflusst den Prozess nicht. Voraussetzung: Die Kartonage selbst ist kompostierbar (Desintegration nach DIN EN 13432).
Recyclingsicherheit für Automotive & Plastic Decoration
Als Global Player sehen wir uns in der Verantwortung, nachfolgenden Generationen eine bessere Welt zu hinterlassen. Deshalb forschen wir an Produkten und Prozessen für einen ganzheitlichen Recyclingkreislauf. Unser Ziel ist es, unseren Kunden größtmögliche Gestaltungsfreiheit möglichst effizient zu bieten. Deshalb entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen zukunftsweisende Kunststoffdekorationen, die die Recyclingfähigkeit Ihrer Produkte nicht beeinträchtigen und Sie nachhaltig in Führung bringen.
Inzwischen lassen sich Rezyklate mit unseren Produkten ebenso hochwertig und kreativ veredeln wie neue Materialien. Sie wollen mit hochattraktiven Innovationen auf dem Gebiet der Nachhaltigkeit gegenüber der Konkurrenz punkten? Überzeugen Sie sich von unseren Lösungen auf www.plastic-decoration.com. Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Kunden mit innovativen Ideen und Nachhaltigkeit ohne Abstriche zu begeistern.
Umweltrelevante Informationen zu unseren Transferbeschichtungen
KURZ-Transferbeschichtungen stellen keine gefährlichen Arbeitsstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung in der Fassung 11/2010 dar.
Sie fallen gemäß REACH unter die Kategorie Erzeugnisse und müssen deshalb nicht registriert werden. Bei KURZ werden keine flüchtigen, ozonschädlichen Halogenkohlenwasserstoffe verarbeitet. Ebenfalls setzen wir keine cadmium-, blei-, quecksilber- oder chrom(VI)-haltigen Rohstoffe ein.
Der überwiegende Anteil unserer Transferveredelungen erfüllt gemäß ihrer Rezeptur und den Angaben der Rohstofflieferanten sowie in Abhängigkeit ihres jeweiligen spezifischen Einsatzzwecks die Anforderungen der verschiedenen nationalen und internationalen Bestimmungen.
Für weitere umweltrelevante Informationen zu unseren Produkten kontaktieren Sie uns bitte.
Konfliktmineralien
Hinsichtlich der Verpflichtungen/Anforderungen aus dem Dodd-Frank Act (Sektion 1502 – „Conflict Minerals“) arbeiten wir mit unseren Zulieferern gemeinsam daran, den Materialanteil in unseren Rohstoffen nachzuverfolgen, um bestimmen zu können, ob Mineralien aus dem Abbau oder nicht zertifizierten Schmelzbetrieben in Konfliktregionen für unsere Rohstoffe eingesetzt werden.
Wir werden wissentlich keine Konfliktmaterialien aus der DR Kongo oder deren Nachbarstaaten für die Herstellung unserer Produkte verwenden. Um dies sicherzustellen, verpflichten wir unsere Zulieferer zu einer schriftlichen Sorgfaltsprüfung und der expliziten Ausweisung der von ihnen verwendeten Stoffanteile für ihre Rohstoffe. Weiterhin sind sie angehalten, uns die Herkunft von den als Konfliktmaterial bezeichneten Stoffanteilen nachzuweisen.
Information der LEONHARD KURZ Stiftung & Co. KG zum Thema „Neueinstufung Titandioxid“
Hier finden Sie alle Informationen über die Änderungsverordnung der Europäischen Kommission zur Einstufung von Titandioxid und ihre Auswirkung auf Produkte mit KURZ-Transferveredelung.
Titandioxid ist als universelles Weißpigment seit Jahrzehnten im Einsatz in Farben und Lacken, in Produkten wie Zahnpasta und Sonnenschutzcreme, in Klebstoffen, Kunststoffen und sogar als Lebensmittelzusatzstoff.
Nach längeren Diskussionen auf EU-Ebene hat die Europäische Kommission am 4. Oktober 2019 die 14. Anpassung der CLP-Verordnung als Delegierte Verordnung (EU) 2020/217 erlassen, die im Amtsblatt der Europäischen Union am 18. Februar 2020 veröffentlicht wurde. Diese Verordnung tritt am 9. März 2020 in Kraft und muss bis spätestens zum 9. September 2021 umgesetzt werden.
In der Verordnung wird Titandioxid in Pulverform mit mindestens 1 % Partikeln mit aerodynamischem Durchmesser ≤ 10 µm als krebserzeugend (Verdachtsstoff, Kategorie 2) eingestuft, und es werden zusätzliche EUH-Sätze eingeführt.
- Die Einstufung gilt nur für das reine Titandioxidpulver und für alle Pulverprodukte, die mindestens 1 % Titandioxid in Partikelform oder eingebunden in Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser ≤ 10 µm im Gemisch enthalten.
- Sie gilt NICHT für Erzeugnisse, d. h. Gegenstände wie Tapeten, Papier oder Transferprodukte mit Titandioxid.
Grundsätzlich können Transferprodukte von KURZ Titandioxid enthalten. Das Titandioxid ist dabei in einer festen Matrix eingebunden und ist damit unlöslicher Bestandteil des Transfermaterials, auch nach der Applikation auf dem Endprodukt.
So sind z. B. auch Tapeten und fertige Putze von dieser Einstufung nicht betroffen, weil dort das Titandioxid in einer festen Matrix eingearbeitet und fixiert ist.
Die in der Verordnung vorgeschriebene zusätzliche Kennzeichnung nach EUH212 für Gemische, die ≥ 1 % Titandioxidpartikel enthalten, ist für unsere Transferprodukte nicht anwendbar, sondern nur für feste oder flüssige Gemische (z. B. Pulverlacke, Lacke).
Unsere Transferprodukte sind unter der EU-Verordnung 1907/2006 vom 18.12.06 (REACH VO) als Erzeugnisse einzustufen und sind somit nicht registrierungspflichtig. Die Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes ist daher für unsere Transferprodukte nicht zwingend notwendig.